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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FdbB Filmhandel

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§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden in allen Vertragsabschnitten.

(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von FdbB erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden werden vorbehaltlich ausdrücklichen Anerkenntnisses durch FdbB nicht Vertragsbestandteil. Dies kann nur auf schriftlichem Weg erfolgen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(3) Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen Verträgen vereinbart, denen diese AGB zugrunde liegen. Die Verträge bedürfen der Schriftform.

 

§ 2 Angebot

(1) Angebote von FdbB sind immer unverbindlich und freibleibend. Erst durch schriftliche Bestätigung von FdbB gelten Bestellungen als angenommen.

(2) FdbB behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen vor, die dortigen Angaben sind insoweit lediglich allgemeine Beschreibungen. Aus Änderungen oder Abweichungen kann der Kunde keine Rechte gegen FdbB herleiten.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, es wird die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Sollten laufende Leistungen geschuldet sein, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.

(2) Fälligkeit tritt zu dem jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum bzw. bei Lieferung ein. Die Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten, Skonto wird nicht gewährt.

(3) Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann FdbB dessen Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann FdbB die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(4) Gegen eine Forderung von FdbB kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit FdbB k a n n   d e r  K u n d e i n d i e s e m  V e r t r a g s v e r h ä l t n i s  k e i n e Zurückbehaltungsrechte geltend machen. (5) FdbB ist berechtigt, Wechsel oder Schecks abzulehnen.

(6) Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben, Kosten für Sonderleistungen oder Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen Gebrauch sind vom Kunden zu tragen.

(7) FdbB ist berechtigt, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken an Dritte abzutreten.

(8) Bei Aufträgen gelten grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsweisen als vereinbart, falls nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde:

(i) Produktion von Medien (Filme, Apps o.Ä.): 50 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss, 30 % bei Abnahme, 20% bei Übergabe aller Produktionsnachweise

(ii) Moderationen, Trainings, Schulungen, Beratung, sonstige Veranstaltungen: 100 % der Auftragssumme nach Leistungserbringung Die Regelungen dieser AGB zum Fall von Stornierung oder Absage oder sonstiger Verweigerung der Entgegennahme von beauftragten Leistungen (§ 7 dieser AGB) durch den Kunden bleiben davon unberührt.

 

§ 4 Zahlungsverzug

(1) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann FdbB Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§§ 282 ff. BGB) verlangen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Mindestzinssatz im Falle des Verzugs 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Anfallende Zinsen sind sofort fällig.

(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist FdbB berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Kunden einzustellen. FdbB kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.

(3) Sobald der Annahmeverzug eintritt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Leistungen aus einem Vertrag mit Kunden bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger, Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von FdbB. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Leistungen, die auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt werden und gilt ebenso für alle Begleitmaterialien. Wurden nur Nutzungsrechte an Software und Design eingeräumt, gilt die vorstehende Regelung für die übergebenen Datenträger entsprechend.

(2) Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Dieses Recht gilt allerdings nur, wenn der Kunde sich nicht im Verzug befindet und die Lizenzbedingungen von FdbB oder von FdbB dem Kunden mitgeteilte Lizenzbedingungen Dritter nicht entgegenstehen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann nicht verpfändet oder sicherheitsübereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an FdbB ab.

(3) Der Kunde weist auf das Eigentum von FdbB hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, insbesondere durch Pfändung, zugreifen. FdbB wird dann unverzüglich benachrichtigt. Gerichtliche, außergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom Kunden getragen. Für mögliche Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.

(4) Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann FdbB die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder gegebenenfalls die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch FdbB bedeutet vorbehaltlich der Geltung anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen keinen Rücktritt vom Vertrag.

(5) Software, Filme oder Apps (nachfolgend gemeinsam: digitale Produkte), die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurden, bleiben im Eigentum von FdbB. Sie dürfen vom Kunden nur im Rahmen der besonderen Vereinbarung mit FdbB genutzt werden. Diese Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes sind alle digitalen Produkte auf Kosten des Kunden unaufgefordert an die FdbB zurückzugeben bzw. von den Systemen des Kunden zu löschen.

(6) Sollten von den zur Verfügung gestellten digitalen Produkten Kopien angefertigt worden sein, so sind diese nach Ablauf des Nutzungsrechtes ebenfalls zu vernichten. Dies gilt auch, wenn für digitale Produkte vertraglich ein begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

 

§ 6 Leistungszeitpunkt

(1) Mit der Hingabe der Produkte, einschließlich der Begleitmaterialien, an den Kunden ist die Leistung durch FdbB und der Gefahrübergang erfolgt. Bei der Versendung von digitalen Produkten geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Sendung an den Transportunternehmer übergeben wurde. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von FdbB oder wird dieser unmöglich, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden wird eine Versicherung der digitalen Produkte gegen Transportschäden abgeschlossen.

(2) Termine und Fristen für die Lieferung digitaler Produkte, die von FdbB genannt werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, wenn die Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.

(3) Der Kunde hat die Pflicht, die Produkte fristgerecht entgegenzunehmen.

(4) Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, so verlängern sich die Leistungs- und Lieferfristen entsprechend. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung und Kündigungsandrohung weiterhin nicht nachkommen, so ist FdbB zur Kündigung des Vertrages berechtigt. FdbB wird dann von der vertraglichen Leistungspflicht befreit. Darüber hinaus hat FdbB das Recht, dem Kunden alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

(5) Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen sind Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die FdbB die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, von FdbB nicht zu vertreten. Dazu gehören Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, selbst wenn sie bei Lieferanten von FdbB eintreten. FdbB ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Außerdem kann FdbB wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

(6) Erst wenn der Kunde schriftlich mit einer Nachfrist von mindestens vier Wochen FdbB zur Leistung aufgefordert hat, gerät FdbB in Verzug.

(7) Durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit für FdbB angemessen.

 

§ 7 Stornierung oder Absage von beauftragten Lieferungen oder Leistungen Im Falle von Stornierung, Absage oder sonstiger Verweigerung der Entgegennahme (Nachfolgend insgesamt „Stornierung“) beauftragter Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden gelten die nachstehenden Regelungen:

(i) Bei der Erstellung digitaler Produkte oder Beratungen vor Beginn der ersten Arbeiten: Erfolgt die Stornierung weniger als zehn Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt, so hat der Kunde die volle vereinbarte Vergütung an FdbB zu zahlen. Erfolgt die Stornierung mehr als zehn Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt, so hat der Kunde an FdbB 80 % der gesamten Auftragssumme und alle Kosten Dritter gegen geeigneten Nachweis zu vergüten.

(i) Bei Moderationen, Trainings oder sonstigen Veranstaltungen: Erfolgt die Stornierung weniger als zehn Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt, so hat der Kunde die volle vereinbarte Vergütung an FdbB zu zahlen, da eine erneute Buchung für den gleichen Zeitraum als unmöglich anzusehen ist. Erfolgt die Stornierung mehr als zehn aber weniger als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt, so hat der Kunde an FdbB 80 % der gesamten Auftragssumme und alle sonstigen Kosten (Hotel- oder Reisebuchungen bzw. dafür entstehende Stornokosten) gegen geeigneten Nachweis zu vergüten. Erfolgt die Stornierung mehr als 30 aber weniger als 90 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt, so hat der Kunde an FdbB 30 % der gesamten Auftragssumme und alle sonstigen Kosten (Hotel oder Reisebuchungen bzw. dafür entstehende Stornokosten) gegen geeigneten Nachweis zu vergüten.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Nach dem Stand der Technik lassen sich Fehler in digitalen Produkten nicht völlig ausschließen. Die gelieferten digitalen Produkte sind frei von herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln.

(2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen FdbB sind nicht abtretbar.

(3) Sobald Mängel an den gelieferten digitalen Produkten auftreten, teilt dies der Kunde FdbB unverzüglich mit einer Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die gelieferten digitalen Produkte auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen sind innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen.

(4) Die Mängel werden von FdbB in angemessener Frist beseitigt. Voraussetzung ist, dass die Mängel mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Sind die aufgetretenen Mängel auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf Störungen zurückzuführen, die FdbB nicht zu vertreten hat, sind die Kosten der Überprüfung ebenfalls vom Kunden zu tragen.

(5) Wird die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt jegliche Gewährleistung.

(6) Eine Haftung von FdbB für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Fehler und Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unübliche Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, schließen einen Gewährleistungsanspruch aus.

(7) Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.

 

§ 9 Haftung von FdbB wird die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit, anfängliches Unvermögen sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden und bis maximal zur vereinbarten Auftragssumme. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für F o l g e s c h ä d e n u n d D a t e n v e r l u s t e . D i e v o r s t e h e n d e n Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben, Körper oder Gesundheit.

 

§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über die Lieferung und Leistung von FdbB sowie die vorvertragliche und vertragliche Korrespondenz während der gesamten Nutzungsdauer und auch nach deren Beendigung vertraulich zu behandeln. Die Informationen sollen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Die Mitarbeiter des Kunden werden entsprechend verpflichtet.

(2) Das geistige Eigentum, sowie die gelieferten Produkte werden vom Kunden vor einem unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter geschützt.

(3) Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung von FdbB erforderlich sind. Digitale Produkte sind unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung beim Kunden förmlich abzunehmen. Nutzt der Kunde die ihm übergebenen digitalen Produkte oder sind vier Wochen nach Übergabe verstrichen, ohne dass Mängel mitgeteilt wurden, so gilt die Abnahme als erfolgt.

 

§ 11 Datenschutz Werden im Rahmen der Tätigkeiten von FdbB personenbezogene Daten verarbeitet, so wird FdbB geltendes Datenschutzrecht b e a c h t e n . D a r ü b e r h i n a u s w e r d e n d i e n o t w e n d i g e n Sicherungsmaßnahmen getroffen oder mit dem Kunden vereinbart, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.

 

§ 12 Schutzrechte von FdbB

(1) Vorhandene Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von FdbB auf den Produkten werden vom Kunden nicht beseitigt. Sie sind auch in erstellte Kopien aufzunehmen.

(2) FdbB ist und bleibt Inhaber aller Rechte an den Produkten, die dem Kunden übergeben wurden. Dies gilt auch für Teile der Produkte oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteter Produkte einschließlich der dazugehörigen Materialien. Auch wenn der Kunde die Produkte im vertraglich zulässigen Rahmen ändert und mit eigenen Produkten oder Produkte eines Dritten verbindet, bleibt FdbB Inhaber aller Rechte. Das Einräumen bzw. Überlassen von Nutzungsrechten, zeitlich sowie räumlich, ganz oder teilweise muss seitens FdbB gegenüber dem Kunden schriftlich erfolgen.

(3) Von gelieferten digitalen Produkten und Teilen des Produktes darf der Kunde Kopien zu Sicherungszwecken sowie im Rahmen der überlassenen Nutzungsrechte erstellen. Von Begleitmaterialien dürfen Kopien nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FdbB erstellt werden.

(4) Gegenüber FdbB haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ergeben.

 

§ 13 Abtretung von Rechten Nur mit vorheriger Zustimmung von FdbB kann der Kunde Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten.

 

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Regensburg.

(2) Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) ist – vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen – ausschließlicher Gerichtsstand Regensburg.

 

§ 15 Anwendbares Recht Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufrechtes sind, soweit zulässig, abbedungen. Für die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und FdbB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 16 Allgemeine Vertragsbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Vereinbarungen und dieser Schriftformklausel bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB bzw. der auf ihnen gründenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt und anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit bedacht. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB sich als lückenhaft erweisen sollten.

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